- Vereinbarung für das gemeinsame Zusammenleben in der Evangelischen Grundschule Forst
Präambel
Alle, die an der Evangelischen Grundschule Forst lernen und arbeiten, sollen sich wohlfühlen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig achten, fair und höflich miteinander umgehen und vereinbarte Regeln einhalten.
§1 Miteinander
1. Bei uns gilt die goldene Regel:
„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg' auch keinem andern zu“
2. Ich bleibe friedlich. Entstehenden Streit versuche ich zu schlichten. Gelingt es mir nicht, hole ich einen Erwachsenen.
3. Ich grüße Pädagogen, Angestellte und Besucher der Schule.
4. Ich bemühe mich um einen freundlichen Umgangston und verhalte mich respektvoll anderen gegenüber.
5. Ich nehme keinem anderen etwas weg oder beschädige es. Halte ich dies nicht ein, muss ich den entstandenen Schaden ersetzen oder wiedergutmachen.
6. Ich petze nicht (wichtige Mitteilungen sind kein Petzen).
7. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Waffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Laser, Knallkörper
o. ä. gehören nicht in der Schule.
8. Auch wertvolle Gegenstände werden zu Hause gelassen. Es ist untersagt Handys, Smartwatches und Musikboxen in die Schule mitzubringen und zu benutzen.
§ 2 Lernverhalten
1. Mein Schultag startet pünktlich um 7.45 Uhr in meinem Klassenraum. Ich kann mich dort ab 7.30 Uhr auf den Unterricht vorbereiten.
2. Zum Stundenstart habe ich meinen Arbeitsplatz vorbereitet und halte alle Arbeitsmaterialien bereit.
3. Mit meinen Arbeitsmaterialien und der Schuleinrichtung/-ausstattung gehe ich sorgsam um.
4. Ich gehe auch mit den Sachen meiner Mitschüler sorgsam um und nehme niemandem etwas weg. Für Schäden, die ich mutwillig verursacht habe, werde ich mich verantworten.
5. Ich folge allen Anweisungen der Pädagogen.
6. Ich trage zu einer ruhigen Lernatmosphäre bei.
7. Sollte 5 Min. nach Stundenbeginn kein Pädagoge im Klassenraum sein, verhalte ich mich ruhig, arbeite an meinen Freiarbeitsaufgaben und der Klassensprecher informiert die Schulleitung.
§ 3 Ordnung im Klassenzimmer (Fachräume) und Haus
1. Kleidung, Schultaschen und Sportsachen bringe ich an ihren Platz.
2. Sobald ich in ein Haus komme, ziehe ich mir meine Hausschuhe an.
3. Ich verhalte mich leise im Schulhaus.
4. Für die Ordnung an meinem Platz bin ich selbst verantwortlich.
5. Ich betrete den Fachraum und den Werkraum erst nach Aufforderung des Lehrers.
6. Finde ich etwas, was mir nicht gehört, gebe ich es einem Mitarbeiter.
7. Vermisse ich etwas, schaue ich zuerst in die Fundgrube.
8. Im Speiseraum benehme ich mich rücksichtsvoll, damit alle Schüler in Ruhe essen können.
§ 4 Ordnung auf dem Schulgelände
1. Ich verlasse das Schulgelände nicht ohne Genehmigung.
2. Ich melde mich bei Ankunft in der Schule vor 7.30 Uhr im Früh-Hort, danach bei meinem Lehrer an.
3. Sobald ich mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände bin, steige ich ab.
4. Mein Fahrrad stelle ich zügig im Fahrradständer ab.
5. Meinen Müll entsorge ich in dem dafür vorgesehenen Behälter.
§ 5 Pausenverhalten
1. Ich frühstücke an meinem Platz.
2. Zu den Hofpausen verlasse ich das Schulhaus zügig und ohne Umwege.
3. Ich folge den Anweisungen der Aufsichtsschüler gleichermaßen wie denen der Aufsicht.
4. Fußball spiele ich nur auf dem Spielfeld und halte mich an die vereinbarten Regeln und Zeiten. Diese sind direkt am Fußballfeld ausgehangen.
5. Ich halte mich an die bekannten Grenzen des Schulgeländes.
6. Mit Gegenständen in der Hand renne ich nicht und werfe nicht mit ihnen.
7. Bei Regenwetter klingelt die Pausenaufsicht nach eigenem Ermessen ab. Dann beschäftige ich mich sinnvoll.
8. Ich schütze und achte die Pflanzen auf unserem Schulhof.
9. Das Klettern auf Bäume, Zäune, oder Ähnliches ist verboten.
§ 6 Verhalten nach dem Unterricht
Zusätzlich zu den bereits getroffenen Vereinbarungen gilt für den Hortbereich:
1. Nach Unterrichtsschluss verbleibe ich im Klassenraum, bis mich ein Erzieher abholt.
2. Ich melde mich an und ab, wenn ich die Örtlichkeiten wechsele und wenn ich abgeholt werde.
3. In der Hausaufgabenzeit erledige ich meine Hausaufgaben leise und ordentlich.
4. Ich gehe mit sämtlichen Gegenständen und Spielsachen sorgsam um und räume sie wieder an den Platz zurück, wo ich sie weggenommen habe.
5. Schriftliche Mitteilungen habe ich meinem entsprechenden Erzieher vorzulegen und es unterschreiben zu lassen.
§7 Das geht die Erwachsene an....
Unterrichtsbeginn
1. Bringen/ schicken Sie Ihr Kind so zur Schule, dass es pünktlich zum Unterricht erscheint.
2. Verabschieden Sie sich vor dem Schulgebäude von Ihrem Kind, dies dient der Gewährleistung eines ruhigen Unterrichtsbeginns und der Selbständigkeit aller Schüler.
3. Zum Ein- und Aussteigen vor der Schule beachten Sie bitte das Halteverbot an der Bushaltestelle und versperren keine Eingänge und Tore.
4. Ein Befahren des Schulgeländes ist nicht erlaubt.
Fehlen in der Unterrichts- und Ferienzeit
1. Sollte Ihr Kind einmal nicht kommen können, teilen Sie uns dies bitte bis 8.00 Uhr desselben Tages mit.
2. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, Unglück, Bummelei oder Dergleichen behalten wir uns ohne diese Information vor, Suchmaßnahmen und Recherchen zum Verbleib des Kindes in die Wege zu leiten. Nach 3 Tagen unentschuldigten Fehlens ist die Schule verpflichtet Nachforschungen einzuleiten.
Freistellungen vom Unterricht aus privaten Gründen
1. Bis 3 Tage im Schuljahr ist der Klassenleiter zuständig, ausgenommen solche, die direkt vor und nach Ferien- und Feiertagen liegen. Entscheidungen hierüber obliegen der Schulleitung und werden nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt.
2. Freistellungen ab 4 Unterrichtstagen entscheidet die Schulleitung mit der jeweiligen Klassenkonferenz.
Betreten des Schulgeländes / Abholen der Schüler
1. Bitte melden Sie sich beim diensthabenden Pädagogen, wenn Sie Ihr Kind aus der Schule selbst abholen. Damit erleichtern Sie die Erfüllung unserer Aufsichtspflicht und beugen Missverständnissen vor!
2. Nicht sorgeberechtigten Personen wird Ihr Kind nicht ohne Ihr schriftliches Einverständnis übergeben.
3. Schüler, die den Heimweg selbständig bewältigen dürfen, benötigen hierfür Ihre schriftliche Erlaubnis.
Zusammenarbeit mit der Schule
1. Eine gelingende Bildung und Erziehung setzt einheitliches Handeln aller Beteiligten voraus. In diesem Sinne erwarten wir, dass Sie als Eltern die Vorschriften und Entscheidungen für einen geregelten Schulablauf mittragen und deren Einhaltung unterstützen.
2. Zu Meinungsverschiedenheiten, Fragen und anderem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Mitarbeiter der Schule oder die Schulleitung direkt. Diskussionen mit Unbeteiligten verunsichern und halten Lösungen unnötig auf.
3. Das Fotografieren ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
4. Wünschen Sie, dass ihr Kind ein Handy mit in die Schule nimmt, bitten wir um eine schriftliche Anmeldung bei der Schulleitung.
5. Getroffene Entscheidungen zu eventuell notwendigen Erziehungsmaßnahmen werden mit Ihnen besprochen, damit Sie diese auch mittragen und Ihrem Kind ggf. helfen können. Im Gegenzug sorgen Sie auch dafür, dass Ihr Kind Vereinbarungen einhält.
Nichteinhalten der Schulordnung
Die Festlegungen dieser Schulordnung gelten für alle in ihr genannten Personen. Diese tragen auch die Konsequenzen aus den Folgen der Nichteinhaltung.
Folgende Konsequenzen sind zu erwarten:
a) individuelle Maßnahmen (dies könnten beispielsweise sein: Gespräche, Informationen an die Eltern, Nacharbeiten bei zu spät kommen sowie von nicht erbrachten Leistungen);
b) Gegenstände, die wir in der Schule nicht benötigen werden eingezogen und können von den Eltern abgeholt werden (dies gilt auch für nicht angemeldete Handys);
c) schulische Ordnungsmaßnahmen (Ermahnung, Verweis, Tadel, Umsetzungen, Ausschluss);
d) wiederholte Nichtachtung der Schulordnung kommt im extremsten Fall einem Vertragsbruch gleich und wird dann auch so behandelt.
Diese Schulordnung wurde in der Schulkonferenz vom 29.01.2020 bestätigt und tritt mit dem 30.01.2020 in Kraft.